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fee Sprachreisen GmbH
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27 Umsatzsteuergesetz: DE268028105
Verantwortlich i.S.d. TDG und MDStV: Jacob W. Woehrle
Technischer Ansprechpartner: Jacob W. Woehrle

Allgemeine Geschäftsbedingungen als PDF

Haftungsausschluss:
1. Inhalt
fee Sprachreisen, Inhaber Jacob W. Woehrle, (fee) übernimmt keine Haftung für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen und Materialien, es sei denn, die Fehler wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig aufgenommen. Dies bezieht sich auf jegliche materielle und immaterielle Schäden, die durch die Nutzung der von fee auf der Webseite bereitgestellten Informationen und Materialien verursacht wurden. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2. Verweise und Links
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3. Copyright
Das Layout der Webseite, der benutzten Diagramme, Bilder und Logos sowie die Sammlung einzelner Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Nutzung von Objekten, wie z.B. Diagrammen, Bildern oder Texten, in anderen elektronischen oder gedruckten Veröffentlichungen ist ohne vorherige Zustimmung von fee nicht erlaubt.

4. Rechtswirksamkeit
Dieser Haftungsausschluss ist Teil der Internetveröffentlichung, von der aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile dieses Textes oder einzelne Formulierungen der geltenden Rechtslage nicht entsprechen, bleiben die übrigen Teile dieser Erklärung davon unberührt.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
fee Sprachreisen, CAMPUS INTERNATIONAL EDUCATION GROUP


Die Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Abweichungen in den jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang.

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Wir informieren Sie mit der Reisebestätigung über den Vertragsschluss. Gleichzeitig erhalten Sie Ihren Reisepreissicherungsschein gem. § 651 k BGB.
Sollten Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei einer telefonischen Reiseanmeldung nicht vorliegen, übersenden wir sie ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung. Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen – bei kurzfristigen Buchungen, d.h. 10 Tage vor Reiseantritt, ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.
Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor. An dieses sind wir 10 Tage nach Zugang gebunden. Innerhalb dieser Frist können Sie das Angebot annehmen, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann. Andernfalls ist kein Reisevertrag abgeschlossen worden. Eine eventuell geleistete Anzahlung erstatten wir sodann unverzüglich.

2. Zahlung
Ihre Zahlungen sind gem. § 651 k BGB abgesichert, weil Sie mit der Reisebestätigung den Reisepreissicherungsschein erhalten werden. Bitte überweisen Sie uns daher innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung die dort ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 10 % von dem Gesamtpreis der Rechnung, max. EUR 250,00. Die Prämie für die Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist 14 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig.
Sofern wir die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte einräumen sollten und Sie bei der Buchung davon Gebrauch machen oder wir Zahlungen im Lastschriftverfahren anbieten und Sie ihr schriftliches Einverständnis erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den gleichen Zeitpunkten.

3. Leistungen/Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserer jeweils maßgeblichen Ausschreibung, sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung einschließlich der in der Reisebestätigung eventuell verbindlich aufgeführten Sonderwünsche.

4. Leistungsänderungen
Zumutbare Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.B. der Fahrtroute) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Reisenden zumutbar sind. Hierüber wird der Reisende unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten. Sie können stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

5. Preisänderungen
Preisänderungen sind im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, die nach Vertragsabschluss eingetreten sind, möglich. Die Preisänderungen werden wie folgt berechnet werden:
Bei der Erhöhung der bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere der Treibstoffkosten, können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen.
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den konkreten Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Soweit vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel eine Preiserhöhung gefordert wird, werden die zusätzlichen  Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittel geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden auf den jeweiligen Reisepreis entfallenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Verändern sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Wechselkurse dergestalt, dass sich Kosten für die Reise erhöhen, so sind wir berechtigt die tatsächlich hierdurch entstandenen Mehrkosten für Ihre Reise von Ihnen zu fordern.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Sollte eine Preisänderung erfolgen, werden Sie unverzüglich mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich, Preiserhöhungen danach sind nicht mehr zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des Reisepreises sind Sie berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche anzubieten. Sie haben die Rechte unverzüglich nach Erhalt der Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Reisegast
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz unserer Aufwendungen und der getroffenen Reisevorkehrungen verlangen.
Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen haben wir gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnliche mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
In der Regel belaufen sich die Rücktrittskosten, die wir fordern müssen:
bei Stornierung bis 30 Tage vor Reisebeginn 10%,
ab dem 29. Tag  bis 22. Tag vor Reisebeginn 20%,
ab dem 22. Tag  bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%,
ab dem 14. Tag  bis 8. Tag vor Reisebeginn 40%,
ab dem 7. Tag  bis 1. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises.
Für Reisen von mindestens drei Monaten Dauer können Sie kostenlos vom Programm zurücktreten, wenn wir Sie nicht spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt jedenfalls über Namen und Anschrift der für den Teilnehmer bestimmten Gastfamilie und Namen und Erreichbarkeit eines Ansprechpartners im Aufnahmeland, bei dem auch Abhilfe verlangt werden kann, informiert und auf den Aufenthalt angemessen vorbereitet haben.
Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da ansonsten in jedem Fall der volle Preis berechnet werden muss.

7. Umbuchungen, Ersatzperson
Eine Änderung der Reise auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise ist, soweit auch ein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Beförderungsart und der Abflughäfen nicht möglich.
Soweit ein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, so sind auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich der Unterkunft, der Zustiegsbahnhöfe oder des Mietwagentyps vorgenommen werden, bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Die Kosten für diese Umbuchung erfragen Sie bitte bei uns vor der Umbuchung. Die Umbuchungskosten belaufen sich auf die jeweiligen uns entstehenden Mehrkosten (Beförderungskosten, Unterbringungskosten, Mietwagenkosten) zuzüglich  einer Bearbeitungsgebühr von  EUR 30,00 je Reisenden.
Soweit kein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, so sind auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Zustiegsbahnhöfe oder des Mietwagentyps vorgenommen werden,  bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Die Kosten für diese Umbuchung erfragen Sie bitte bei uns vor der Umbuchung. Die Umbuchungskosten belaufen sich auf die jeweiligen uns entstehenden Mehrkosten (Beförderungskosten, Unterbringungskosten, Mietwagenkosten) zuzüglich  einer Bearbeitungsgebühr von  EUR 30,00 je Reisenden.
Änderungen ab 30 Tage vor Reiseantritt sind nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise möglich. Insoweit verweisen wir auf die obigen Rücktrittspauschalen.
Bei der Benennung einer Ersatzperson müssen wir von Ihnen die entstehenden Mehrkosten berechnen. Für den Mehraufwand in unserem Hause entsteht eine Bearbeitungsgebühr von EUR 30,00 je Reisenden.

8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Ist in einer Ausschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen worden, so können wir bis 14 Tage vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. Sie können die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Diese Erklärung müssen Sie unverzüglich uns gegenüber abgeben. Soweit dies nicht geschieht, erhalten Sie den Reisepreis unverzüglich zurück.
Erhalten wir vor Reisebeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen (Drogenkonsum, Strafverfahren), die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, sind wir berechtigt, vom Reisevertrag unverzüglich zurückzutreten. In einem solchen Fall steht uns ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Rücktrittspauschale zu. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn uns die entsprechenden Gründe bereits vor Abschluss des Vertrages bekannt waren.

9. Haftung des Reiseveranstalters
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für
• die gewissenhafte Reisevorbereitung;
• die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
• die Richtigkeit der Beschreibungen aller in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Reiseleistungen;
• die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -ortes.
Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt (§ 651 h BGB), soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungsträger herbeigeführt wurde und es sich nicht um einen Körperschaden handelt.
Etwaige darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben hiervon unberührt.
Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Haftung für Fremdleistungen
Wir haften nicht für vermittelte Fremdleistungen (Ausflüge, Mietwagen etc.), die wir zusätzlich zu unserer jeweiligen Reiseleistung anbieten und die wir als solche bezeichnen. Dies gilt auch, wenn die Reiseleitung an einer solchen Leistung teilnimmt.

10. Mängelrüge
Wir informieren Sie über Ihre Verpflichtung einen aufgetretenen Mangel uns unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass uns vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651 e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.

11. Ausschlussfrist, Verjährung und Abtretung
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
Sämtliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Reisebüros sind zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen nicht befugt. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Auf mögliche Hemmungstatbestände weisen wir hin.

12. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag gemäß § 651 j BGB kündigen.

13. Pass-, Visa und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
Wir weisen auf Pass-, Visumerfordernisse und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes hin, über die wir in dem von uns herausgegebenen und dem Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekt informieren oder über die wir vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsschluss und vor Reisebeginn unterrichten. Diese Informationen gelten ausschließlich für deutsche Staatsangehörige ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc..
Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z. B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Bestimmungen in den Abschnitten „Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen, Ersatzperson“ und „Rücktritt durch den Reiseveranstalter“ entsprechend.

14. Reiserücktrittskosten-Versicherung
Eine Reiserücktrittkosten Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung bei Buchung abzuschließen.

15. Datenschutz und Sonstige Bestimmungen
Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
Die Einzelheiten der Reiseausschreibung entsprechend dem Stand Ihrer Verfassung.

16. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Soweit bei Klagen des Kunden gegen uns im Ausland für die Haftung von uns dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen der Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Sitz des Reiseveranstalters.


Veranstalter:
fee Sprachreisen GmbH, Brennerstr. 21, 70182 Stuttgart, www.fee-sprachreisen.de
tel. +49 711 22931333, fax +49 711 22931334